AGB Shine in Silence | Hanna Schönert

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Shine in Silence · Retreat mit Hanna Schönert

Hanna SchönertTorfstraße 16a · 13353 Berlin · [email protected]

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Durchführung des Programms des Retreats „Shine in Silence“ (nachfolgend „Retreat“) durch Hanna Schönert, Torfstraße 16a, 13353 Berlin (nachfolgend „Anbieterin“), unabhängig vom jeweiligen Veranstaltungsort und unabhängig davon, ob das Retreat als Präsenzveranstaltung an einem festen Ort oder in wechselnden Retreat-Centern stattfindet.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand dieses Vertrages ist das Programm des Retreats (nachfolgend „Programm“). Zum Programm zählen insbesondere die Retreat-Leitung, die Anleitung von Übungen und Impulsen sowie die Betreuung während der Veranstaltungstage. Das Recht der anmeldenden Person (nachfolgend „Teilnehmende“), am Programm teilzunehmen, ist Inhalt des Vertrages.

Unterkunft und Verpflegung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie erbringt das Retreat-Center, in dem das Retreat stattfindet (nachfolgend „Retreat-Center“), auf Grundlage eines gesonderten Vertrages zwischen der teilnehmenden Person und dem Retreat-Center. Die Anbieterin ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Das Retreat-Center stellt Unterkunft und Verpflegung gesondert in Rechnung. Die teilnehmende Person zahlt diese Rechnung unmittelbar an das Retreat-Center. Art und Umfang von Unterkunft und Verpflegung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Bedingungen des Retreat-Centers.

Am Anreisetag und am Abreisetag bietet das Retreat-Center zusätzlich einen optionalen Shuttle-Service zwischen dem nächstgelegenen Bahnhof und dem Veranstaltungsort an. Der Shuttle-Service kostet 10 € je Person und Strecke. Das Retreat-Center führt ihn durch und berechnet ihn der teilnehmenden Person direkt. Die Fahrzeiten teilt das Retreat-Center mit. Der Shuttle-Service ist weder Teil des Programms noch Gegenstand des Vertrages mit der Anbieterin. Die An- und Abreise sowie alle weiteren Transfers organisieren und bezahlen die Teilnehmenden selbst.

Zusätzliche Leistungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch für Vereinbarungen nach der ursprünglichen Buchung. Die Anbieterin bestätigt diese Vereinbarungen zur Dokumentation in Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt.

Zusätzliche Freizeiteinrichtungen des Retreat-Centers, beispielsweise Sauna oder Sportanlagen, gehören nicht zur geschuldeten Leistung der Anbieterin, sofern ihre Nutzung nicht in der Leistungsbeschreibung oder durch individuelle Vereinbarung als Bestandteil des Retreat-Programms zugesagt wird. Ausdrücklich zugesagte Leistungen, beispielsweise ein Saunaabend, bleiben Vertragsbestandteil. Der Ausfall nicht von der Anbieterin geschuldeter Zusatzangebote lässt den Preis für das vertragsgemäß erbrachte Programm unberührt.

Fällt der vorgesehene Seminarraum aus, bemüht sich die Anbieterin um einen geeigneten, gleichwertigen Ersatzraum. Die gesetzlichen Rechte der teilnehmenden Person bei einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung vereinbarter Leistungen bleiben unberührt.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung des Retreats auf der Website der Anbieterin ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.

Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über das Programm ab. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über ein digitales Anmeldeverfahren erfolgen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Anmeldung ausdrücklich annimmt, in der Regel durch eine Buchungsbestätigung in Textform. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme.

Der Vertrag über Unterkunft und Verpflegung kommt gesondert zwischen der teilnehmenden Person und dem Retreat-Center zustande und richtet sich nach dessen Bedingungen.

Anfragen über Buchungsportale (z. B. „Retreat Urlaub“ oder „Find Your Retreat“) sind unverbindliche Anfragen. Das Portal leitet sie an die Anbieterin weiter und ist weder Vertragspartner noch am Vertrag beteiligt. Der Vertrag über das Programm kommt auch dann nur nach den vorstehenden Regeln zustande: Die teilnehmende Person meldet sich verbindlich an, und die Anbieterin nimmt die Anmeldung an. Rechnung und Zahlung für die Leistungen der Anbieterin laufen direkt zwischen der teilnehmenden Person und der Anbieterin. Gebühren oder Provisionen, die das Portal der Anbieterin berechnet, stellt die Anbieterin der teilnehmenden Person nicht zusätzlich in Rechnung.

4. Programmpreis und Zahlung

Die teilnehmende Person zahlt den bei der Buchung angegebenen Preis für das Programm (nachfolgend „Programmpreis“). Der Programmpreis umfasst die in der Leistungsbeschreibung als enthalten genannten Leistungen des Programms. Nicht enthalten sind Unterkunft und Verpflegung, die das Retreat-Center gesondert berechnet, die An- und Abreise, der optionale Shuttle-Service nach § 2, den das Retreat-Center mit 10 € je Person und Strecke direkt berechnet, und sonstige Leistungen, die weder laut Leistungsbeschreibung enthalten noch zusätzlich vereinbart sind.

Die Anbieterin stellt der teilnehmenden Person für das Programm eine eigene Rechnung. Das Retreat-Center stellt eine getrennte Rechnung für Unterkunft und Verpflegung. Die teilnehmende Person zahlt jede Rechnung an die Stelle, die sie ausgestellt hat. Zahlungen an die Anbieterin gelten nur für das Programm. Zahlungen an das Retreat-Center gelten nur für Unterkunft und Verpflegung.

Zusätzlich buchbare Leistungen werden der teilnehmenden Person vor ihrer verbindlichen Buchung mit ihrem Preis mitgeteilt. Sie werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

Der Programmpreis ist in einer Summe innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor dem Tag, an dem die Anbieterin nach § 7 Absatz 1 über die Durchführung entscheidet, ist der Programmpreis sofort fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von der Anbieterin benannte Konto. Höhe und Fälligkeit der Zahlung werden der teilnehmenden Person vor Abgabe ihrer verbindlichen Anmeldung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung wiedergegeben.

Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer.

5. Hinweis zum Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht und ein Rücktrittsrecht sind zu unterscheiden. Das Widerrufsrecht ist ein gesetzliches Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern, bestimmte Verträge innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zu lösen. Das Rücktrittsrecht der teilnehmenden Person nach § 6 besteht unabhängig davon und folgt eigenen Regeln.

Bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Formular), besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Besteht im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält die teilnehmende Person die erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

6. Rücktritt / Stornierung durch die teilnehmende Person

Die teilnehmende Person kann vor Beginn des Retreats vom Vertrag über das Programm zurücktreten. Der Rücktritt ist bis einschließlich fünf Monate vor Retreat-Beginn kostenfrei.

Tritt die teilnehmende Person später zurück oder nimmt sie ohne Rücktritt nicht teil, kann die Anbieterin eine angemessene Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Ausgangspunkt ist der gebuchte Programmpreis. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Leistungen werden abgezogen. Auf Verlangen der teilnehmenden Person begründet die Anbieterin die Berechnung.

Vier Monate vor Retreat-Beginn entscheidet die Anbieterin nach § 7 über die Durchführung. Danach besteht kein zusätzlicher vertraglicher Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Umbuchung oder Gutschrift. Gesetzliche Rücktrittsrechte und gesetzliche Fälle eines kostenfreien Rücktritts bleiben unberührt.

Für Unterkunft und Verpflegung gelten die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen des Retreat-Centers. Die teilnehmende Person klärt diese vor der Buchung mit dem Retreat-Center.

Zur Dokumentation wird empfohlen, den Rücktritt per E-Mail an [email protected] zu erklären. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Anbieterin.

Die teilnehmende Person kann eine geeignete Ersatzperson benennen, die in den Vertrag über das Programm eintritt. Geeignet ist eine Person, die die Teilnahmevoraussetzungen nach § 8 erfüllt. Bei einer wirksamen Vertragsübertragung fällt keine Stornogebühr an. Tatsächlich entstehende Mehrkosten berechnet die Anbieterin nur im gesetzlich zulässigen Umfang und gegen Nachweis. Ob der Vertrag mit dem Retreat-Center ebenfalls übertragen werden kann, richtet sich nach dessen Bedingungen.

Eine Erkrankung oder sonstige persönliche Verhinderung begründet allein keinen zusätzlichen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Umbuchung oder Gutschrift. Die gesetzlichen Rechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.

Der Abschluss einer passenden Reiserücktrittsversicherung, die die Kosten für Programm, Unterkunft und Verpflegung abdeckt, wird ausdrücklich empfohlen. Je nach Tarif kann sie auch Kosten abdecken, die bei einer Absage wegen höherer Gewalt nicht erstattet werden, etwa für die An- und Abreise (siehe § 7 Absatz 3). Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Die Kosten für die An- und Abreise sowie für den Shuttle-Service nach § 2 trägt die teilnehmende Person.

7. Mindestteilnehmendenzahl, Absage und Programmänderung durch die Anbieterin

(1) Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 10 Personen. Spätestens vier Monate vor Retreat-Beginn entscheidet die Anbieterin anhand der bis dahin vorliegenden Buchungen über die Durchführung. Als Buchung zählt jede verbindliche Anmeldung, für die der Programmpreis bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt ist. Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss der teilnehmenden Person innerhalb dieser Frist, also spätestens vier Monate vor Retreat-Beginn, zugehen.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Absage allein deshalb, weil die Zahl der Teilnehmenden aufgrund späterer Rücktritte unter 10 Personen sinkt.

(2) Tritt die Anbieterin vom Vertrag zurück, erstattet sie sämtliche Zahlungen auf den Programmpreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. Weitere gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben unberührt. Die Anbieterin informiert das Retreat-Center unverzüglich über die Absage. Für Unterkunft und Verpflegung gelten die Bedingungen des Retreat-Centers.

Für Retreats im Friedrichshof gilt zusätzlich: Sagt die Anbieterin den Termin nach Absatz 1 fristgerecht ab, weil nach Absatz 1 weniger als 10 Buchungen vorliegen, erstattet der Friedrichshof nach seiner Zusage gegenüber der Anbieterin alle bereits geleisteten Zahlungen der Teilnehmenden für Unterkunft und Verpflegung vollständig. Die Erstattung erfolgt durch den Friedrichshof.

(3) Ist die Anbieterin oder das Retreat-Center aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. höhere Gewalt) an der Durchführung des Retreats gehindert, etwa weil das Retreat-Center den Aufenthalt deshalb absagt, kann die Anbieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und erstattet die Zahlungen auf den Programmpreis nach Absatz 2.

Weitere Kosten, die der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit dem Retreat entstehen, erstattet die Anbieterin bei einer Absage wegen höherer Gewalt nicht, soweit sie die Absage nicht zu vertreten hat. Das betrifft insbesondere Kosten für die An- und Abreise, den Shuttle-Service, Versicherungen und bereits gebuchte Leistungen Dritter. Auch das Retreat-Center erstattet solche Kosten nach seinen Bedingungen nicht. Für Unterkunft und Verpflegung gelten bei einer Absage durch das Retreat-Center dessen Bedingungen. Gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

Die teilnehmende Person sollte An- und Abreise deshalb möglichst flexibel buchen, etwa mit stornierbaren Tickets.

Fällt die Retreat-Leitung krankheitsbedingt aus, prüft die Anbieterin, ob das Retreat wie vereinbart durchgeführt werden kann. Eine Vertretung gilt nicht allein deshalb als gleichwertig, weil eine fachlich qualifizierte Person verfügbar ist. Maßgeblich ist, ob die persönliche Leitung durch Hanna Schönert Vertragsbestandteil ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Anbieterin in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten kann, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Anbieterin behält sich vor, vor Retreat-Beginn unerhebliche Änderungen des Programms oder des Ablaufs vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter des Retreats gewahrt bleibt. Die Anbieterin informiert die teilnehmende Person vor Retreat-Beginn auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.

Bei erheblichen Änderungen, insbesondere einer Verlegung des Retreat-Termins, teilt die Anbieterin der teilnehmenden Person die Änderung und etwaige Auswirkungen auf den Preis mit und setzt eine angemessene Frist zur Entscheidung. Die teilnehmende Person kann die Änderung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag über das Programm zurücktreten. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

8. Gesundheitliche Voraussetzungen, Verpflegung und Eigenverantwortung

Die Teilnahme am Retreat erfolgt freiwillig. Voraussetzung ist eine durchschnittliche körperliche und psychische Belastbarkeit.

Da das Retreat auf Stille, Rückzug und innere Einkehr ausgerichtet ist, können intensive Gefühle, Erinnerungen oder Gedanken hervortreten.

Personen, die sich aktuell in einer akuten psychischen Krise befinden oder in einer laufenden traumabezogenen Behandlung sind, können nicht am Retreat teilnehmen. Das Retreat ist für diese Situationen nicht ausgelegt. Ist die teilnehmende Person unsicher, ob die Teilnahme für sie geeignet ist, stimmt sie sich vor der Buchung mit ihrer behandelnden Ärztin, ihrem Arzt, ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten ab und spricht die Anbieterin an.

Die Anbieterin fragt nur solche Gesundheitsangaben ab, die sie für eine sichere und passende Durchführung des Programms braucht. Die Teilnehmenden sollten die Anbieterin vor Beginn des Retreats über gesundheitliche Einschränkungen, laufende Behandlungen oder die Einnahme notwendiger Medikamente informieren, soweit diese für die Teilnahme relevant sein können. Diese Angaben sind freiwillig. Die Anbieterin verarbeitet sie nur mit einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung nach § 15. Ohne diese Angaben kann die Anbieterin die Übungen nicht auf die teilnehmende Person abstimmen. Die teilnehmende Person entscheidet dann nach § 14 eigenverantwortlich, in welchem Umfang sie teilnimmt.

Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Verpflegungsanforderungen teilt die teilnehmende Person rechtzeitig vor der Buchung mit, entweder dem Retreat-Center direkt oder über die Anbieterin. Die Verpflegung erbringt das Retreat-Center. Ob und in welchem Umfang besondere Anforderungen erfüllt werden, klärt die teilnehmende Person mit dem Retreat-Center. Gibt die Anbieterin diese Angaben an die Küche des Retreat-Centers weiter, geschieht das nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung der teilnehmenden Person nach § 15.

Das Retreat ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen gegeben.

9. Teilnahmebedingungen und Verhalten

Die Teilnahme setzt ein rücksichtsvolles und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmenden, der Retreat-Leitung sowie dem Personal des Retreat-Centers voraus. Die vereinbarten Stille-Zeiten sowie die Hausordnung des Retreat-Centers sind einzuhalten.

Die Anbieterin kann eine teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie durch schwerwiegendes Verhalten andere Teilnehmende, die Retreat-Leitung oder das Personal erheblich beeinträchtigt oder gefährdet, oder wenn sie trotz vorheriger Ansprache und Hinweis auf die möglichen Folgen wiederholt gegen die vereinbarten Stille-Zeiten, die Hausordnung oder das Gebot des respektvollen Verhaltens verstößt. Die Anbieterin teilt der teilnehmenden Person die Gründe mit.

Die finanziellen Folgen eines Ausschlusses richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Ein Anspruch auf Erstattung wird nicht pauschal ausgeschlossen.

10. Bild- und Tonaufnahmen

Während des Retreats können Foto- oder Filmaufnahmen entstehen. Erkennbare Aufnahmen einzelner Teilnehmender werden zu Marketingzwecken nur angefertigt, gespeichert und veröffentlicht, wenn die betreffende Person zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung umfasst die Aufnahme, die Speicherung und die Veröffentlichung. Sie ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Retreat. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

11. Haftung

Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Anbieterin schuldet das Programm. Für Unterkunft und Verpflegung haftet das Retreat-Center als Vertragspartner der teilnehmenden Person nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen des Retreat-Centers. Die gesetzliche Haftung der Anbieterin für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

Für persönliche Gegenstände und Wertsachen der teilnehmenden Person gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

Die teilnehmende Person haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an der Einrichtung, den Räumlichkeiten, dem Inventar sowie den Außenanlagen des jeweiligen Retreat-Centers, die sie schuldhaft verursacht hat.

Macht das Retreat-Center wegen eines solchen Schadens berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Anbieterin geltend, stellt die teilnehmende Person die Anbieterin im Innenverhältnis insoweit frei, als die teilnehmende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen für diesen Schaden einzustehen hat.

12. Begleitmaterialien / Urheberrecht

Die im Rahmen des Retreats ausgehändigten oder zugänglich gemachten Unterlagen, die von der Anbieterin selbst stammen oder von ihr entsprechend lizenziert sind, sind urheberrechtlich geschützt. Die teilnehmende Person darf sie für ihren persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit dem Retreat nutzen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anbieterin gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

Eigene Video- und Tonaufzeichnungen der teilnehmenden Person sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Anbieterin erlaubt.

13. Vertragsart, Ergebnis und Gewährleistung

Für das Retreat-Programm (Anleitung, Impulse und Betreuung) wird kein bestimmter persönlicher, körperlicher, seelischer, gesundheitlicher oder therapeutischer Erfolg versprochen. Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Durchführung des Programms.

Unterkunft und Verpflegung schuldet das Retreat-Center nach dem gesonderten Vertrag mit der teilnehmenden Person. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der teilnehmenden Person bei Mängeln des Programms bleiben unberührt. Die Haftung der Anbieterin richtet sich nach § 11.

14. Durchführung und Eigenverantwortung

Den organisatorischen und sicherheitsbezogenen Anweisungen der Retreat-Leitung sowie der Hausordnung des jeweiligen Retreat-Centers ist Folge zu leisten.

Die Teilnahme an Übungen und Impulsen ist freiwillig. Die Übungen und Impulse des Retreats sind Angebote. Die teilnehmende Person entscheidet eigenverantwortlich, in welchem Umfang sie an einzelnen Übungen und Impulsen teilnimmt. Die Anbieterin leitet Übungen mit der gebotenen Sorgfalt an und berücksichtigt gesundheitliche Einschränkungen, über die sie nach § 8 informiert wurde, im Rahmen des Zumutbaren. Die Eigenverantwortung der teilnehmenden Person hebt die Sorgfaltspflichten der Anbieterin nicht auf.

15. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Anbieterin verarbeitet, insbesondere zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Abrechnungspflichten und, soweit gesondert eingewilligt, zu Marketingzwecken. Zur Organisation von Unterkunft und Check-in gibt die Anbieterin Name und Kontaktdaten der Teilnehmenden an das Retreat-Center weiter. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Anbieterin unter hannaschoenert.com/datenschutz-retreat-shine-in-silence.

Angaben zu Gesundheit, Allergien und Unverträglichkeiten sind besonders geschützte Daten. Die Anbieterin verarbeitet sie nur, soweit dies für die Durchführung des Retreats erforderlich ist und die teilnehmende Person gesondert und ausdrücklich eingewilligt hat. Eine allgemeine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt diese Einwilligung nicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Anbieterin löscht alle Gesundheitsangaben spätestens vier Wochen nach dem Ende des Retreats, bei einem Rücktritt oder einer Absage unverzüglich.

Soweit Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten zur Zubereitung der Verpflegung an die Küche des Retreat-Centers (Köchin oder Köche) weitergegeben werden müssen, erfolgt dies nur im erforderlichen Umfang und nach den Regelungen der gesonderten Einwilligung und der Datenschutzerklärung.

16. Textform

Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages sollen in Textform vereinbart werden. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB), auch wenn sie mündlich getroffen wurden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die gesetzlichen Gerichtsstände der teilnehmenden Person als Verbraucherin oder Verbraucher bleiben unberührt.

Stand: Oktober 2026